Wichtige Information zur rechtlichen Situation von Zeolith und Bentonit
Wichtige Information zur rechtlichen Situation von Zeolith und Bentonit
Zeolith/Bentonit haben innerhalb der EU derzeit keine Zulassung als „Lebensmittel“ bzw. „Nahrungsergänzung zum Verzehr für den Menschen“, daher verbietet das Lebensmittelrecht diese Bezeichnungen explizit.
Wir bieten Ihnen unsere Produkte ANCENASAN®Zeolith und ANCENASAN®Bentonit daher ausschließlich als Tierfuttermittelzusatz an. In der Veterinärmedizin, im Pferdesport, aber auch zur Trinkwasseraufbereitung hat sich die Anwendung seit vielen Jahren bestens und völlig nebenwirkungsfrei bewährt. Zeolith/Bentonit sind eine optimale Ergänzung zur Aufwertung und Veredelung des Grundfutters.
ANCENASAN® Zeolith Pulver
ANCENASAN® Zeolith Pulver stark adsorbierend und entgiftend
Zutaten:
Mikronisierter Klinoptilolith-Zeolith
Packungsgröße:
150 g
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