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Zeolith/Bentonit haben innerhalb der EU derzeit keine Zulassung als „Lebensmittel“ bzw. „Nahrungsergänzung zum Verzehr für den Menschen“, daher verbietet das Lebensmittelrecht diese Bezeichnungen explizit.
Wir bieten Ihnen unsere Produkte ANCENASAN® Zeolith und ANCENASAN® Bentonit daher ausschließlich als Tierfuttermittelzusatz an. In der Veterinärmedizin, im Pferdesport, aber auch zur Trinkwasseraufbereitung hat sich die Anwendung seit vielen Jahren bestens und völlig nebenwirkungsfrei bewährt. Zeolith/Bentonit sind eine optimale Ergänzung zur Aufwertung und Veredelung des Grundfutters.
Weitere Informationen von Fachleuten über Zeolith/Bentonit gibt es in Form von Fachliteratur im Buchhandel und im Internet.
adsorbiert zahlreiche Schadstoffe
ultrafeines Montmorillonit-Bentonit-Pulver
200 g