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Zeolith/Bentonit haben innerhalb der EU derzeit keine Zulassung als „Lebensmittel“ bzw. „Nahrungsergänzung zum Verzehr für den Menschen“, daher verbietet das Lebensmittelrecht diese Bezeichnungen explizit.
Wir bieten Ihnen unsere Produkte ANCENASAN® Zeolith und ANCENASAN® Bentonit daher ausschließlich als Tierfuttermittelzusatz an. In der Veterinärmedizin, im Pferdesport, aber auch zur Trinkwasseraufbereitung hat sich die Anwendung seit vielen Jahren bestens und völlig nebenwirkungsfrei bewährt. Zeolith/Bentonit sind eine optimale Ergänzung zur Aufwertung und Veredelung des Grundfutters.
Weitere Informationen von Fachleuten über Zeolith/Bentonit gibt es in Form von Fachliteratur im Buchhandel und im Internet.
adsorbiert zahlreiche Schadstoffe
Mikronisierter Klinoptilolith-Zeolith.
Die Partikelgröße unseres Zeoliths beläuft sich auf 1-50 Mikrometer (µm), wobei der Hauptanteil eine Korngröße von 25-30 Mikrometer aufweist. Partikel im Nannobereich (unter 100 nm) befinden sich nicht in unserem Zeolith.
Das von uns angebotene Zeolith wird in Trommelmühlen (mit Keramikkugeln) vermahlen und das Zeolith hat einen Porendurchschnitt von 0,4 Nanometer (nm).
Weitere Angaben zu unseren Zeolith finden Sie im Datenblatt.
150 g